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Über Zinsen, Gebühren und andere Unannehmlichkeiten

Ausgabe vom 18.05.2020

Über Zinsen, Gebühren und andere Unannehmlichkeiten

von Torsten Ewert

Sehr verehrte Leserinnen und Leser,

Nichtbörsianer halten die Börse oft für eine gefährliches Pflaster (oder passender: glattes Parkett). Schließlich kann man hier Geld verlieren. Aber auch die Fans von Sparbuch, Lebensversicherung und Co. werden geschröpft, nur subtiler. Leider ereilt uns Börsianer zunehmend das gleiche Schicksal. Aber es gibt Abhilfe.

Wie sicher ist das Sparbuch noch?

Neulich fragte mich die Besitzerin eines Sparbuchs, ob die Bank ihr von dem fraglichen Sparbetrag auch etwas „wegnehmen“ könne. Der „Zins“ auf dem Sparbuch beträgt nur noch 0,01 %, und offenbar hatten sie Medienberichte über Negativzinsen verunsichert, die inzwischen viele Geldinstitute vor allem auf größere Geldbeträge erheben.

Natürlich versuchte ich sie zu beruhigen: Nach aktueller Rechtsauffassung sind vor allem Sparbücher, die seit Jahrzehnten laufen, durch die Rechtslage bei Eröffnung geschützt, so dass die Banken dafür nicht plötzlich Negativzinsen erheben können. Auch aus Imagegründen schrecken die Banken noch vor diesem Schritt zurück. Ob das aber auch in den kommenden Jahren so bleibt, wenn die Negativzinsphase andauert, steht auf einem anderen Blatt.

Doch bevor es soweit kommt, dürften die Banken weiter an der Gebührenschraube drehen. Die Kontoführungsgebühren sind vor allem bei den Filialbanken in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch gestiegen. Einschlägige Online-Portale berichten von Erhöhungen, die im Einzelfall bis zu 75 % betragen haben sollen. Inzwischen kostet – je nach Gebührenmodell – jede Transaktion extra, egal ob Bargeldabhebung am Schalter oder am Geldautomaten, Kartenzahlung in Geschäften sowie Offline- oder Online-Überweisungen.

Steigende Gebühren – auch für Börsianer ärgerlich

So recht beruhigt war die Dame am Ende also nicht, als ihr klar wurde, dass sie in jedem Fall Geld „verliert“. Aber auch wir Börsianer können uns über solche „Kleinigkeiten“ nicht erhaben fühlen. Klar, wir versuchen, sowohl für die täglichen Bargeldgeschäfte als auch die Börsentransaktionen günstige Anbieter zu wählen – in der Regel also Direktbanken und Online-Broker. Aber diese stehen letztlich ebenso unter dem Druck von Niedrig- und Negativzinsen – und versuchen, diesen Druck weiterzugeben.

So führte der Discountbroker flatex schon im März 2017 Negativzinsen von 0,4 % für alle Kunden ab dem ersten Euro ein. Aktive Trader brauchen natürlich stets ein Cash-Polster, um jederzeit Trading-Gelegenheiten wahrnehmen zu können. Und solange der Kostenvorteil bei den Transaktionsgebühren gegenüber anderen Online-Brokern die Zinskosten übersteigt, werden die Anleger diese wohl zähneknirschend in Kauf nehmen.

Die scheinbar „einfache“ Alternative bei solchen und anderen Kostenerhöhungen ist der Konten- bzw. Depotwechsel. Der Aufwand ist aber selbst bei einem reinen Wertpapierdepot erheblich und dauert etliche Tage bis wenige Wochen. Bei einem Girokonto mit diversen Lastschriften und Daueraufträgen kann die vollständige Umstellung sogar Monate dauern. Das will und kann man sich nicht jedes Jahr antun.

ETF-Sparpläne: Immer schlechtere Konditionen

Zumal man häufig vom Regen in die Traufe kommt – denn häufig zieht die Konkurrenz nach, wenn einer den Anfang macht. Jüngsten Beispiel: ETF-Sparpläne. Diese waren noch bis vor wenigen Monaten bei vielen Brokern gebührenfrei möglich. Inzwischen haben – von zeitweiligen Aktionen abgesehen – alle Banken mehr oder weniger hohe Gebühren darauf eingeführt (und zum Teil auch schon erhöht).

Auch hier sind die Ausweichstrategien begrenzt: Natürlich kann man zu Brokern wechseln, die (noch) günstiger sind. Für solche Fälle unterhalten viele Anleger längst mehrere Depots. Der Nachteil dieser Methode ist, dass man am Ende oft etliche kleinere Depotpositionen hat, wenn man den Aktionsangeboten der Broker hinterherrennt.

Das gilt insbesondere dann, wenn man dabei auch die ETF-Anbieter wechselt: Einen DAX-ETF z.B. kann man problemlos von jeder großen Fondgesellschaft bekommen. Da erscheint es verlockend, die „Pferde“ zu wechseln, wenn der Broker ein neues Aktionsangebot bietet. Schließlich macht es kaum einen Unterschied, welchen DAX-ETF von welchem Anbieter man nimmt – alle bilden schließlich den DAX nach. Doch am Ende hat man vielleicht eine gute Handvoll verschiedener DAX-ETFs im Depot. Das kann dann doch noch zum (Kosten-)Problem werden, und zwar dann, wenn man die Positionen verkaufen will, sie aber so klein sind, dass die Minimalgebühr überproportional hoch ausfällt…

Entwickeln Sie Ihre Gebührenvermeidungs-Strategie!

Dennoch: Als Kunde sollten Sie stets alle Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls nutzen, um sich der Gebührenschraube der Banken und Broker so gut und so lange es geht zu entziehen. Die genannten Varianten – Konten-/Depotwechsel, Sparplanwechsel, Nutzung von Aktionsangeboten – sollten dabei zu Ihrem Grundrepertoire gehören.

Ihrer Fantasie und Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Bei Sparplänen kann es z.B. auch sinnvoll sein, mehrere Sparpläne zusammenzufassen, um Gebühren zu sparen. Statt eines DAX-, eines Euro-STOXX-50- und eines Dow-Jones-ETFs kann man für die Langfristanlage auch einfach einen ETF auf einen „Weltindex“ wie den MSCI World nehmen. Und schon hat man nur einen Sparplan, der mit der dreifachen Summe bespart wird und dadurch gleich doppelt günstiger wird.

Manchmal allerdings scheint es auf den ersten Blick keine sinnvolle Möglichkeit zu geben, einer neuen Gebühr und verschärfenden Maßnahme auszuweichen. So geschehen z.B. Ende vergangenen Jahres, als quasi über Nacht eine Steueränderung in Deutschland beschlossen wurde, die Termingeschäfte und Depotabsicherungsmaßnahmen für Privatanleger höchst unattraktiv machen kann.

Zusammen sind wir stärker!

Der einzelne Anleger steht solchen Änderungen zunächst machtlos gegenüber. Daher haben wir von Stockstreet uns bereits Mitte Februar mit anderen Finanzportalen und Börsenbriefen zusammengetan und eine Petition gestartet, für die inzwischen fast 30.000 Unterschriften zusammengekommen sind.

Das ist ein außerordentlich gutes (Zwischen-)Ergebnis, das dazu beigetragen hat, dass auch andere Medien darüber berichtet haben, z.B. BörseARD und Focus. Auch diverse Artikel von Handelsblatt und Wirtschaftswoche haben inzwischen dieses Thema aufgegriffen.

Auch wenn das Ziel der Petition (50.000 Unterschriften) noch nicht erreicht wurde, hat die Aktion also schon viel Aufmerksamkeit erfahren. Und wer weiß, vielleicht ist sie am Ende ja doch ein Beitrag, diese unsinnige Regelung zurückzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt natürlich, wenn die nötige Anzahl Unterschriften zusammenkommt. Wenn Sie es bisher noch nicht getan haben, dann können sie diese Petition auch weiterhin unterstützen – Sie sehen ja, es bewegt sich was!

Hier geht es direkt zur Petition.

Versuchen Sie wenigstens, sich zu wehren

Und wenn das alles nicht hilft und Sie auch gerade keine Petition auf die Beine stellen wollen oder können? Dann sollten Sie wenigstens versuchen, sich gegen Gebühren, Kosten oder Steuern zu wehren – indem Sie z.B. Einspruch einlegen oder sich beschweren.

Mein Broker (InteraktiveBrokers; IB) hat z.B. kürzlich eine sogenannte „Risikogebühr“ eingeführt. Die wird erhoben „für Konten, die ein besonderes hohes Risikopotenzial tragen“. Anders als die sogenannte Margin (die natürlich weiterhin gilt), wird „die Risikogebühr … täglich vom Barsaldo des Kontos abgezogen“. Mit anderen Worten: Ein angeblich „hochriskantes Konto“ wird noch riskanter, weil ja ein Bargeldbetrag entnommen wird, der eigentlich automatisch als Sicherheit dient.

Und anders als die Margin, die man in der Regel wenigstens überschlägig bei jedem Trade berechnen kann (und bei IB sogar vor jedem Trade angezeigt bekommen kann), wird diese Risikogebühr von IB „nach eigenem Ermessen“ täglich berechnet und „basiert auf einem proprietären Algorithmus“, also einer für den Kunden völlig intransparenten Berechnung.

Eine völlig willkürliche Gebühr

In meinem Fall wurde diese Gebühr z.B. nur für einen Tag berechnet, obwohl ich die Position, auf die sie sich bezog, 6 Handelstage hielt. Das Risikopotenzial dieser Position lag nach Meinung von IB (nur) 70 % über dem Nominal- bzw. Einstandswert der Position, obwohl die Höhe der theoretisch möglichen Verluste unbegrenzt war.

Angesichts dessen erscheint die Höhe der berechneten Risikogebühr von 1,09 Euro lächerlich: Ein solcher Betrag hält keinen Trader von einem riskanten Trade ab (da steht meist viel mehr auf dem Spiel) und IB kann mit dieser Summe auch keine Löcher stopfen, falls ein solcher Trade tatsächlich mal dramatisch daneben geht (zumal dann über einen Margin-Call die Position ohnehin zwangsliquidiert wird).

Diese Gebühr hat also das Geschmäckle von Willkür – so wie IB vor Jahren aus unerfindlichen Gründen festgelegt hat, dass Verkaufsorders mit (leicht) höheren Gebühren als Kauforders belegt werden.

Im äußersten Fall einfach mal meckern

Aber wie gesagt: Man kann zumindest versuchen, sich zu wehren. In diesem Fall habe ich es mit einer Beschwerde versucht. Schließlich stellt sich aus europäischer Sicht auch die Frage, ob eine solche Gebühr den Regeln der Kostentransparenz entspricht, die seit einiger Zeit für alle hierzulande tätigen Finanzinstitute verbindlich sind.

Den entsprechenden Text gebe ich Ihnen hier als Muster vor, falls Sie von dieser (oder einer ähnlichen Gebühr) ebenfalls betroffen sind. Natürlich ist es illusorisch anzunehmen, dass eine einzelne Beschwerde etwas ändert, Aber das Beispiel unserer Petition zeigt, dass viele durchaus etwas erreichen oder zumindest anstoßen können. Man muss sich nur aufraffen und es versuchen. Ich wünsche Ihnen die entsprechende Courage und bei allen Geldgeschäften – mit oder ohne Gebühren – stets viel Erfolg!

Mit besten Grüßen

Ihr Torsten Ewert


Und hier der erwähnte Mustertext:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Erhebung der sogenannten „Risikogebühr" ein, die Sie mir per TT.MM.2020 berechnet haben. Eine solche Gebühr ist völlig aus der Luft gegriffen und entspricht auch von der Höhe niemals einer adäquaten Kompensation des Risikos, das die betreffende Position darstellen mag.

Die übliche Einflussgröße, mit der Sie als Broker sich und die Kunden gegen zu hohe Risiken schützen, ist die Marginanforderung, die Sie - über die regulatorischen und börsenspezifischen Regeln hinaus - nach eigenem Ermessen festlegen können. Wenn Sie also aufgrund der Depotpositionen bzw. der Marktverhältnisse zur Einschätzung kommen, dass ein Konto/Depot zu hohe Risiken birgt, haben Sie die Möglichkeit, die Marginanforderung (gegebenefalls auch zeitweise) anzupassen. Das haben Sie in der Vergangenheit auch wiederholt praktiziert. Eine separate Risikogebühr ist insofern nicht erforderlich!

Im Übrigen sind Sie laut der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) zumindest gegenüber europäischen Kunden verpflichtet, Kosten und Gebühren, die Sie Ihren Kunden berechnen oder weitergeben, transparent zu machen. Ein "proprietärer Algorithmus" zur Gebührenberechnung entspricht dem in keiner Weise.

Ich erwarte daher, dass Sie mir die bisher berechnete Risikogebühr unverzüglich zurückerstatten und künftig keine solchen Gebühren mehr berechnen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir neben rechtlichen Schritten auch ein Wechsel zu einem anderen Broker vor.

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