Die Wettbüros taxieren die Wahrscheinlichkeit eines Brexits seit Wochenbeginn auf nur noch 30 Prozent, nach 40 Prozent in den Tagen zuvor. Der Brexit wurde gestern an den Märkten bereits entsprechend zum Teil ausgepreist. Dadurch konnte der DAX ordentlich zulegen. Heute setzt sich die Erholungsbewegung fort.
Anzeichen für eine Trendwende im DAX
Im Kursverlauf des DAX lässt sich nun eine Insel-Umkehr (Island Reversal) identifiziert. Zu Beginn der vergangenen Woche entstand im DAX eine Abwärtslücke, als der Index unter die Rechteckgrenze bei 9.750 Punkten fiel (siehe roter Pfeil im folgenden Chart). Und als der DAX gestern überraschend stark in den Handel startete, wurde eine Aufwärtslücke gerissen (grüner Pfeil). Damit wurde ein Teil des Kursverlaufs vom restlichen abgerissen, so dass exakt unterhalb der Rechteckgrenze eine Art Insel entstand (roter Kreis). Das Kursziel der Insel-Umkehr liegt bei 10266 Punkten.
Insel-Umkehr bestätigt ABC-Korrektur und Fibonacci-Marken
Derartige Kursmuster gelten als Trendwendeformationen. Bestätigt wird dies durch die DAX-Analyse vom vergangenen Mittwoch. Dort war zu lesen, dass im DAX eine ABC-Korrektur entstehen könnte, solange das 61,80-Prozent Fibonacci-Retracement bei 9.377,37 Punkten nicht unterschritten wird.
Wie sich in diesem Chart zeigt, blieb der Kurs oberhalb dieser Marke (zweite blaue Linie von unten) und befindet sich durch die Kurserholung bereits wieder in seiner engen Seitwärtsrange (blaues Rechteck). Damit könnte tatsächlich die Welle C (dunkelrotes Rechteck) der ABC-Korrektur (rote Buchstaben) zu Ende gegangen sein.
Da es gemäß der Eliott-Wellen-Regeln nach einer ABC-Korrektur zu einem neuen Trend kommt, passt dies perfekt zur Insel-Umkehr als Trendwendemuster. Und insbesondere wenn die Briten für einen Verbleib in der EU stimmen, ist mit weiter steigenden Kursen zu rechnen. Denn dann könnte der mögliche Brexit vollständig aus den Kursen ausgepreist werden. Wenn nicht, kann es noch mal, zumindest kurzfristig, holprig werden.
Viele Grüße
Ihr
Sven Weisenhaus
Die Börsenbriefe von Stockstreet
Die gut abgestimmte Palette unserer Börsenbriefe reicht vom Geldanlage-Brief für langfristig orientierte Investoren, über die Aktien-Perlen und den Börse-Intern Premium, bis hin zum Allstar Trader und Hightech-Trader für schnelle Gewinne. Der sehr spekulative Optionsscheine-Expert-Trader, sowie die täglichen Chartanalysen des Target Trend Spezial runden das Angebot ab.
Testen Sie unser Angebot - hier geht es zur Übersicht!
§ 34b Wertpapierhandelsgesetz
Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Wertpapierhandelsgesetz zu den besprochenen Wertpapieren: Wir weisen Sie darauf hin, dass Redakteure und Mitarbeiter der Stockstreet GmbH jederzeit eigene Positionen in den zum Teil hier vorgestellten Wertpapieren eingehen und diese auch wieder veräußern können.
Haftungsausschluss:
Die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Informationen in diesem Börsendienst stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer eigenen Recherche und Informationsbeschaffung zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor jedem Kauf oder Verkauf Ihren Bankberater zu konsultieren, und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen nicht um eine Anlage- oder Vermögensberatung handelt. Des Weiteren gelten die AGB und die datenschutzrechtlichen Hinweise auf www.stockstreet.de.
Urheberrecht
Der Nachdruck, die Verwendung der Texte, die Veröffentlichung/Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stockstreet GmbH gestattet.
Quelle der Charts: (sofern nicht anders angegeben)
Tradesignal Online – Tradesignal® ist eine eingetragene Marke der Tradesignal GmbH. Nicht autorisierte Nutzung oder Missbrauch ist ausdrücklich verboten.