Heute früh gab es zwei spannende Meldungen: Air Berlin hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Zuvor hatte Hauptaktionär Etihad erklärt, seine finanzielle Unterstützung einzustellen. Daher sei man „zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht“, so das Unternehmen.
Bundesregierung gewährt Air Berlin einen Übergangskredit von 150 Millionen Euro
Damit der Flugbetrieb dennoch fortgeführt werden kann, stellt die Bundesregierung einen Übergangskredit von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Andernfalls wäre ein Rückflug von mehreren Zehntausend Reisenden sowie Urlauberinnen und Urlauber nach Deutschland mit Air Berlin nicht möglich gewesen, hieß es in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. Lufthansa überlegt, Teile von Air Berlin zu übernehmen.
Kursverlauf der Aktie kannte nur eine Richtung
Air Berlin fliegt seit Jahren Defizite ein. Alleine in 2016 lag der Verlust bei 780 Millionen Euro. Zudem machte das Unternehmen zuletzt vermehrt durch Flugausfälle und Verspätungen auf sich aufmerksam. Die Aktien vom Air Berlin wurden nach der Meldung vom Handel ausgesetzt und brachen dann um rund 40 % ein. Die Katastrophe kündigte sich im Kursverlauf aber längst an. Ein Investment war dieses Unternehmen nie wert.
Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen das QE-Programm der EZB
Die zweite wichtige Meldung des Tages betrifft die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen das Anleihenkaufprogramm der Notenbank geäußert und lässt dieses daher nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Der Beschluss für die Transaktionen könnte das Mandat der EZB überschreiten, teilte das oberste deutsche Gericht dazu mit. Es bestünden Zweifel, ob mit den Wertpapierkäufen nicht verbotenerweise Staaten finanziert würden. Ursache für diese Entwicklung sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das seit März 2015 laufende Programm.
Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen EZB-Programme den EuGH einschaltet. 2014 gab es bereits Zweifel, ob die Notenbank das sogenannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) auflegen durfte. Dieses Programm wurde 2016 aber von den Karlsruher Richtern unter bestimmten Bedingungen für verfassungsgemäß erklärt. Es kam allerdings bislang nie zum Einsatz, im Gegensatz zu den Anleihenkäufen.
EZB könnte einem Urteil zuvorkommen
In naher Zukunft dürfte die EZB darüber beschließen, die Wertpapierkäufe ab 2018 zumindest schrittweise zurückzufahren. Ob die Notenbank bis zum Urteil des EuGH überhaupt noch Anleihenkäufe tätigt, bleibt abzuwarten. Es könnte aber sein, dass das Urteil keinen Einfluss mehr auf die Geldpolitik nehmen kann. Daher blieben die Kursreaktionen an den Märkten auch gering.
Kurserholung im DAX folgt der Sentiment und der Verfallstagsanalyse
So konnte der DAX seine bereits am vergangenen Freitag begonnene Kurserholung ungehindert fortsetzen, womit sowohl die Erwartungen aus der Sentiment- als auch aus der Verfallstagsanalyse bislang aufgehen. Dadurch bewegt sich der deutsche Leitindex innerhalb seines kurzfristigen Abwärtstrends (rot im folgenden Chart) wieder nach oben, nachdem er am vergangenen Freitag fast exakt die untere Trendkanallinie erreicht hatte.
Genau diese Kursentwicklung hatten wir unseren Lesern des „Target-Trend-Spezial“ aufgrund einer Elliott-Wellen-Analyse prognostiziert. Wenn Sie an dieser Analyse interessiert sind und wissen wollen, wie es damit weitergeht, dann können Sie sich hier zu dem Börsendienst anmelden: zum Target-Trend-Spezial.
Aufwärtstrendkanal vs. Abwärtstrendkanal
Mit dem jüngsten Tief konnte der DAX nicht nur den Abwärtstrendkanal, sondern auch die Rechteckgrenze bei 11.880 Punkten halten (siehe folgender Chart). Nun steht er durch die Kurserholung bis auf 12.234,64 Zählern im heutigen Hoch exakt an der 12.235er Mittellinie.
Sie sehen, wie genau die Target-Trend-Methode den DAX-Chart quasi kartographiert. Damit wird es nun spannend: Prallt der DAX an der Mittellinie ab und rutscht er auf ein neues Korrekturtief, wäre damit auch der Ausbruch aus dem Aufwärtstrendkanal bestätigt. Die Signale wären dann weiterhin klar bearish. Kann sich der DAX aber in den Aufwärtstrendkanal zurückarbeiten, würde er damit auch aus dem Abwärtstrendkanal nach oben ausbrechen. In diesem Fall verändern sich die kurzfristigen Signale auf klar bullish. Und das könnte bereits das Ende der Korrektur bedeuten.
Allerdings wäre in diesem Fall auch noch eine längere Seitwärtskonsolidierung auf hohem Niveau denkbar. Denn erst, wenn den Bullen der Anstieg auf ein neues Allzeithoch gelingt, wären alle Ambitionen der Bären, die saisonal übliche Herbstkorrektur herbeizuführen, ausgelöscht.
Überraschende Stärke der Bullen
Mich würde eine solche Stärke der Bullen allerdings überraschen. Zu sehr passen die Verluste ins Gesamtbild. Doch an der Börse hilft kein Glauben und Sollen, man muss sich immer hinter den Markt stellen und das traden, was man sieht - nicht das was man denkt. Und hier fällt auf, dass die US-Indizes ihre Verluste bereits wieder weitestgehend aufgeholt haben. Und wenn hier neue Hochs gelingen, wäre das auch ein bullishes Signal für den DAX.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Geldanlage
Ihr
Sven Weisenhaus
www.stockstreet.de
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